"Maulkorbverfahren" vor dem Abschluss
"Der Verdacht blieb weich"
Das Strafverfahren gegen Isaac Velazco wurde eingestellt, das "Maulkorbverfahren"
steht vor dem Abschluss
Kaum war abzusehen, dass Staatspraesident Fujimori die sich zuspitzende
Regierungskrise in Peru nicht ueberstehen wuerde, kam hierzulande Bewegung
in den Fall Isaac Velazco: Die Bundesanwaltschaft bequemte sich am 28. September,
das Ermittlungsverfahren gegen ihn und seine Frau Ada Beraún endlich einzustellen.
Mehr als zweieinhalb Jahre lang hatte die Karlsruher Behoerde am angeblichen
Verdacht festgehalten, der Europasprecher der peruanischen Túpac-Amaru-Bewegung
MRTA und die Menschenrechtsaktivistin haetten mit ihrer OEffentlichkeitsarbeit
schwere Straftaten begangen. So warfen die Bundesanwaelte den beiden "Geiselnahme
und bewaffneten Menschenraub" vor, weil sie zur Jahreswende 1996/97 die
MRTA-Besetzung der japanischen Botschafterresidenz in Lima "propagandistisch
unterstuetzt" haetten. Zudem sei zu pruefen, ob sie nicht in telefonischem
Kontakt zu den BesetzerInnen gestanden und die Aktion zuvor mitgeplant haetten.
In ihrer Einstellungsverfuegung, die die Bundesanwaltschaft uebrigens weder
den Beschuldigten noch ihrem Anwalt zuschickte und von der diese erst ueber
das Hamburger Verwaltungsgericht erfuhren, erklaert die Karlsruher Behoerde
lapidar, ihr "Verdacht" habe sich nicht "erhaerten lassen". Die in einer
neunstuendigen Hausdurchsuchung im Mai 98 beschlagnahmten Arbeitsmaterialien,
darunter alle handschriftlichen Notizen, will das BKA am 17. Januar zurueckgeben.
Alle anwaltlichen Aufforderungen der vergangenen zweieinhalb Jahre, die
Sachen wieder rauszuruecken, waren ebenso unbeantwortet geblieben wie die
Antraege auf Akteneinsicht.
Auch das das zweite Velazco-Verfahren steht jetzt vor seinem Abschluss:
Velazcos Klage gegen den so genannten Maulkorberlass. Wenige Monate nach
der durch ein Massaker der Militaers beendeten Residenzbesetzung hatte die
Hamburger Innenbehoerde einen Bescheid erlassen, der dem Guerillasprecher
jede AEusserung verbot, die im Zusammenhang mit der MRTA "die Anwendung
von Gewalt befuerwortet, rechtfertigt oder ankuendigt". Dieser Verfuegung
vorausgegangen war eine Intervention des peruanischen Botschafters in Bonn,
der ein gaenzliches Redeverbot fuer Velazco forderte. Da hatten die Bundesbehoerden
gerade einen Auslieferungsantrag Perus abgelehnt: Ein peruanisches Militaergericht
hatte Isaac Velazco in einer Schnellverhandlung unmittelbar nach Erstuermung
der japanischen Botschafterresidenz wegen "Vaterlandsverrats" verurteilt.
Gaenzlich die kalte Schulter wollte man den Peruanern in Bonn offenbar aber
auch nicht zeigen, und so wies Manfred Kanther das Land Hamburg auf Beschluss
des Bundeskabinetts an, Velazco zum Schweigen zu bringen. In der Hansestadt
begnuegte man sich daraufhin mit Dienst nach Vorschrift: Der Maulkorberlass
wurde auf Grundlage des Auslaenderrechts erlassen, ohne dass Sofortvollzug
verfuegt wurde. So konnte mit einem Widerspruch verhindert werden, dass
der Bescheid rechtskraeftig wurde. Erst nachdem die Bundesanwaltschaft ihr
Strafverfahren einstellte, kam es im Redeverbotsverfahren wieder zu nennenswerten
Aktivitaeten: Am 10. Januar fand jetzt vor dem Verwaltungsgericht die muendliche
Verhandlung statt. Die Vertreterin der beklagten Hansestadt zeigte wenig
Motivation, das Redeverbot unbedingt durchzusetzen. Immerhin liess sie durchblicken,
welches allgemeine Interesse sie an einem politischen Betaetigungsverbot
auf Basis des Auslaenderrechts sieht: "Das ist fuer uns ein neues Feld."
Auch wenn das nicht ganz richtig ist - schliesslich gab es unter anderem
schon beim Schahbesuch 1967 einen aehnlichen Erlass: Das fuer den 24. Januar
angekuendigte Urteil koennte Bedeutung ueber den Fall Isaac Velazco hinaus
haben.
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