In einer Art Abrechnung nach Göteborg verurteilen Schwedische Gerichte Aktivisten aufgrund zweifelhafter Indizien, dubioser Zeugenaussagen und gesetzlich legitimierter Gedankenleserei zu drakonischen Haftstrafen.
Göteborg fast zwei Monate später...
Die Aktionen während des Göteborgers EU-Gipfel sind jetzt fast zwei Monate her und während allerorten Solidaritätsaktionen mit den Gefangenen in Genua organisiert werden, zeigt die Schwedische Justiz, dass jede Form von Unterstützung für die Inhaftierten bitter notwendig ist. In einer Art Abrechnung nach Göteborg verurteilen Schwedische Gerichte Aktivisten aufgrund zweifelhafter Indizien, dubioser Zeugenaussagen und gesetzlich legitimierter Gedankenleserei zu drakonischen Haftstrafen. Die Ermittlungen gegen die Polizisten, die in Göteborg auf Demonstranten geschossen haben kommen dagegen nicht so gut voran. Man sei da noch im Vorstadium der Ermittlungen, erklärte ein Justizsprecher. Auch über die mehr als 100 Strafanzeigen von Demonstranten wegen der von Polizeibeambten verübten Gewalt konnte der Sprecher nichts sagen. Der durch Polizeischüsse lebensgefährlich verletzte Hannes Westberg ist mittlerweile aus dem Krankenhaus entlassen worden, ihm geht es relativ gut, er vermisst jetzt eine Niere und seine Milz. Auch ihm wird voraussichtlich der Prozess gemacht werden.
Der 19-jährige Deutsche, der am Bein angeschossen worden war, ist mittlerweile zu einer Haftstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Der Aktivist aus Bad-Münstereifel hatte im Prozess zugegeben, Steine auf einen Polizisten geworfen zu haben. Schon vor der Urteilsverkündung, nachdem alle Plädoyers bereits gehalten worden waren, hatte sich die Staatsanwaltschaft zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen: Noch bevor das Urteil verkündet werden konnte, wollte der Staatsanwalt den Prozess aufgrund kurzfristig aufgetauchter neuer Beweise noch einmal eröffnen und die Anklage erweitern. Und zwar diesmal wegen Unruhestiftung und Rädelsführerschaft, worauf mehrjährige Haftstrafen stehen. Das Gericht verurteilte den Abiturienten zunächst zu der sechsmonatigen Haftstrafe, das weitere Verfahren wurde abgetrennt und ist am Freitag, 3. August, aufgenommen worden. Angeklagt ist der Deutsche nun wegen Unruhestiftung. Die Staatsanwaltschaft fordert eine dreijährige Haftstrafe und ein zehnjähriges Einreiseverbot nach Schweden. Das Urteil wird in einer Woche erwartet.
Am Donnerstag, 2. August, war zuvor schon eine 14-monatige Haftstrafe und eine fünfjähriges Einreiseverbot gegen ein Berliner Mitglied der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi verhängt worden. Begründung: Er sei besonders aktiv gewesen und habe Mitdemonstranten angestiftet, Polizisten anzugreifen.
Ein 20-jähriger Schwede wurde wegen Rädelsführerschaft, Planung und Anstiftung zu gewaltätigen Ausschreitungen zu 2 1&Mac218;2 Jahren Haft verurteilt. Die Schwedische Geheimpolizei hatte ihn mit 5 bis 10 Mann einen Monat lang beschattet, nachdem er während der Proteste in Prag festgenommen worden war. Die Gründe für die Beschattung wurden nicht genannt, die Polizisten beriefen sich auf nicht spezifizierte Befehle. Festgenommen wurde der Schwede, der Mitglied der Schwedischen White Overalls (Globalisering Underifran) ist, etwa einen Kilometer entfernt von jedem Krawall. In der Urteilsbegründung heißt es, er habe während eines Krawalls mit den Armen gewunken, wodurch klar geworden sei, dass er den Aufruhr gesteuert habe. Ein Polizist bezeugte, dass daran keine Zweifel bestünde.
Viele dieser Urteile haben nicht nur nach Meinung einer Reihe von Juristen mit Rechtssprechung nicht viel zu tun. Vor allem nicht mit der üblichen schwedischen Rechtspraxis, die für ihre Liberalität bekannt ist oder vielmehr war. Die harten Urteile, bei denen Haftstrafen auch gegen nicht vorbestrafte verhängt wurden, sollen abschrecken, das geben Staatsanwaltschaft und Richter offen zu. Um sich in Schweden des "gewalttätigen Aufruhrs" schuldig zu machen, muss man nicht an konkreten Krawallen beteiligt sein. Es reicht sich in einer Gruppe aufzuhalten, die Gewalt gegen Sachen oder Menschen ausübt. Offensichtlich lässt sich dieses Gesetz auch dahingehend anwenden, dass eine Absicht zur Gewalt genügt, um dieses Verbrechen zu begehen. Ein Gericht muss also Vermutungen darüber anstellen, was in den Köpfen der Leute so vorgeht. Zur Haftstrafe langt es dann schon, wenn ein Aktivist noch nicht einemal einen Stein in die Hand genommen hat: "Mit der Gewalt zu sympatisieren" reicht aus.
Laut der "Gothenburg Prisoner Info" ist bereits gegen 29 Demonstranten ein Verfahren eröffnet worden. 12 Inhaftierte warten immer noch auf ihren Prozess. 14 Demonstranten erwarten ihren Prozess im Zusammenhang mit einem Appartment, von dem die Anklage behauptet, dass es die Kommandozentrale während der Krawalle war. Die Ermittlungen dazu sind geheim und damit der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen.
19 Angeklagte sind bislang zu Haftstrafen verurteilt worden.
- Ein 24-jähriger Schwede wurde wegen Sabotage zu 14 Monaten verurteilt. Er soll den Polizeifunk während der Krawalle gestört haben. Er beteuert seine Unschuld und geht in Berufung
- Zwei 19-jährige Schweden wurden zu jeweils 8 Monaten wegen "gewaltätigem Aufruhr" verurteilt.
- Wegen des gleichen Deliktes erhielt ein 30-jähriger Schwede 10 Monate.
- Sieben Dänen wurden wegen "gewalttätigem Aufruhr" in der Gruppe zu Haftstrafen zwischen einem und acht Monaten verurteilt. Sie wurden aufgrund der Zeugenaussage eines Undercover-Polizisten verurteilt, der ihnen in ein Cafe gefolgt war, wo sie ihre Masken abgenommen hatten.
- Ein 38-jähriger Schwede wurde wegen gewalttätigem Aufruhr und Anstiftung zu Krawallen zu 9 Monaten verurteilt.
- Ein 24-jähriger Deutscher erhielt wegen gewalttätigem Aufruhr und versuchter Körperverletzung zu 15 Monaten und einem zehnjährigem Einreiseverbot verurteilt.
- Ein 33-jähriger Londoner Bibliothekar erhielt ein Jahr Haft und Einreiseverbot für gewalttätigen Aufruhr.
- Ein 43-jähriger Italiener erhielt 2 1&Mac218;2 Jahre und ein zehnjähriges Einreiseverbot wegen gewalttätigem Aufruhr in zwei Fällen.
- Ein 20-jähriger Deutscher erhielt als Anführer einer fünfköpfigen Gruppe wegen gewalttätigem Aufruhr eine Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten sowie ein Einreiseverbot. In der Urteilsbegründung heißt es, er sei gut vorbereitet gewesen und habe vorgehabt an Krawallen teilzunehmen, da er eine Ski-Maske, Handschuhe und eine Schutzbrille trug.
- Ein 21-jähriger Finne wurde wegen Körperverletzung, Diebstahl und Gewalt gegen einen öffentlich Bediensteten zu einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Dazu kommen 5 Jahre Einreiseverbot.
Laufende Prozesse (soweit bekannt)
- Ein 24-jähriger nicht gewalttätiger Schwede wird bezichtigt, die Krawalle bei der Polizei-Belagerung der Hvitfeldska-Schule angezettelt zu haben. Er sei in der Schule gewesen und habe an einem Plenum teilgenommen. Bei diesem Treffen wurde über das Verhalten angesichts der Belagerung beraten. Man entschied sich für einen gewaltlosen Ausbruchsversuch mit den schwedischen "Weißen Overalls" in der vordersten Reihe. Ihm droht nun eine langjährige Gefängnisstrafe. Eine wirklich nette Geste der Regierung Bemühungen um gewaltlosen, unmaskierten Widerstand zu honorieren. Eine Reihe von Leuten bezeugen, dass er niemanden zur Gewalt aufgerufen habe. Zeugen, die das Gegenteil behaupten, gibt es nicht. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gefängnisstrafe zwischen 3 und 5 Jahren. Der Verteidiger des Schweden, Per Rudbäck, sagte, es sehe so aus, als ob die Staatsanwaltschaft bei jedem neuen Verfahren eine höhre Strafe fordere. Dies sei nicht normal. Das Urteil wird am 6. August gesprochen.
- Ein 25-jähriger Schwede ist des gewaltsamen Aufruhrs, des Diebstahls - er hat eine Tasche aus einem Polizeiauto genommen - und der arglistigen Täuschung (die nichts mit den Krawallen zu tun hat) angeklagt Er hat zugegeben einige Steine auf Polizisten geworfen zu haben, nachdem der Staatsanwalt Fotos und Videos gezeigt hatte, auf denen dies zu sehen ist. Da er Mitglied der Anti-Fascist-Action Sweden ist, die in Schweden allgemein als die Urheber der Krawalle angesehen werden, muss er mit einer langen Haftstrafe rechnen. Er war bereits in den 90ern wegen gewalttätigen Aufruhrs verurteilt worden.
- Ein 19-jähriger Schwede ist wegen Sachbeschädigung und gewalttätigem Aufruhr angeklagt.
Freigesprochen wurden ein 26-järiger Schwede, der des gewalttätigen Aufruhrs angeklagt war. Die Staatsanwaltschaft geht in Berufung.
Fünf Dänen, denen schon im Vorfeld des Gipfels die Planung von Anschlägen nachgesagt worden war, sind von der Aklage, die auf geplante Körperverletzung und Sachbeschädigung lautete, ebenfalls freigesprochen worden. Die Verhaftung der dänischen Aktivisten bei der Razzia in einem Göteborger Appartment war schon vor dem Gipfel zur Stimmungsmache gegen die Demonstrationen benutzt worden.
www.euforthepeople.de.am
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