23. August 2002

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Stoppt die politische Polizei!

Achtung: Die Schnüffler sind wieder unterwegs!!! Der im Vorwärts als „Renard" bezeichnete Staatsschutzmann heisst Th. Fuchs und war während Jahren in der Kripo Luzern tätig.

Artikel aus dem Vorwärts vom 23. August 2002:

Der Fall S. zeigt: Im Jahr 13 nach der Fichenaffäre geht der Staatsschutz wieder aufs Ganze. Im Visier steht die „Antiglobalisierungsbewegung". Unbescholtene Leute werden zu „informellen Gesprächen" aufgeboten und über die politischen Aktivitäten ihres Umfeldes ausgefragt.

S. traut seinen Augen nicht, nachdem er den Brief geöffnet hat. Eine „Vorladung"von der Bundespolizei, Dienst Analyse und Prävention, zu einem „informellen Gespräch" – wie bitte? Einige Tage später erhält S. einen Anruf. Es ist der Beamte, der ihn treffen möchte. Ob S. den Termin einhalten könne, will er wissen. Jetzt ist klar, dass es sich nicht um einen üblen Scherz handelt. Die Vorladung aus dem Staatsschutz ist echt.
S. wohnt in Luzern. Er ist Student, Kulturschaffender und politisch aktiv, Mitglied der linken „phase 1". Zweifellos steht die Vorladung im Zusammenhang mit seinem politischen Engagement. Deshalb bespricht er die Angelegenheit mit einem politischen Freund, der auf dem Gebiet über Erfahrung verfügt. Schliesslich folgt er der Vorladung. Das mulmige Gefühl, das ihn seit Tagen verfolgt, wird er auch in diesem Gespräch nicht loswerden.
Am 14. August ist es soweit. Nennen wir den Beamten, der aus Bern nach Luzern kommt, „Renard". Sein Auftreten ist jovial, kumpelhaft, zuweilen auch väterlich. „Renard" informiert S. zunächst über seine „Präventionsarbeit" in Sachen „gewalttätiger Extremismus", den Gesprächen, die er „links" wie „rechts" zu führen habe und wie gut diese Kontakte im Allgemeinen seien. Der überwiegende Teil der Linken bestehe aus „Friedlichen", sagt er. Nebst einer Minderheit von „Gewalttätigen" gebe auch sogenannte „Gewaltbereite", DemonstrantInnen, die sich manchmal zu Gewaltakten hinreissen liessen. Sein Anliegen sei es daher, vor den möglichen Konsequenzen zu warnen. „Renards" Interesse gilt vor allem den „Antiglobalisierungsprotesten": „Stehen sie in Kontakt mit Leuten, die in Genua waren? Werden sie sich nächstes Jahr an den Protesten in Davos und Evian beteiligen?" Er fragt nach den persönlichen Aktivitäten von S., seiner Funktion in der „phase 1". Während dem Gespräch zieht „Renard" einige Kniffs, die vertrauensbildend wirken sollen. Er nennt den Namen eines öffentlich bekannten Linken, mit dem man bei Gelegenheit in Kontakt stehe. Und er zeigt Sympathie für gewisse Anliegen der „Antiglobalisierungsbewegung". Wenn er sich engagieren würde, dann bei „Attac", sagt er, allerdings gebe es auch hier, am Rande, zweifelhafte Gestalten. Sein Verständnis geht sogar so weit, dass er die Möglichkeit offen lässt, dass in Genua Teile des „Black Bloc" aus verkleideten Polizisten bestanden hätten. Am Schluss des Gesprächs folgt die Bemerkung, S. könne sich jederzeit melden. Der Loyalitätsverbund, den der Mann vom Staatsschutz auf diese Weise mit S. knüpfen will, kommt indes nicht zustande. Und die Frage, die S. unter den Nägeln brennt – weshalb gerade er? -, beantwortet er ausweichend: S. müsse an einer Demo verhaftet oder zumindest kontrolliert worden sein. S. kann sich jedoch nicht erinnern, jemals in eine Personenkontrolle gekommen zu sein.
Andere, „verdeckte" Kanäle haben also zu S. geführt und ihn als geeignete „Kontaktperson" ausgewiesen. Dies lässt aufhorchen, wie vieles anderes auch im Fall S.. Allem voran dokumentiert der Fall eine neue Qualität der Staatsschutztätigkeit. Diese Einschätzung teilt Josef Estermann, Privatdozent für Soziologie an der Freien Universität Berlin. Im Rahmen seiner kürzlich veröffentlichten Nationalfonds-Studie „Organisierte Kriminalität in der Schweiz" hat er die Entwicklung der Polizei in den 90er Jahren untersucht und eine grassierende Aufweichung der Trennung zwischen kriminalpolizeilichen und geheimdienstlichen Bereichen festgestellt. Die „präventive", flächendeckende Vorfelduntersuchung ersetzt immer stärker die reaktive, also erst nach einem tatsächlichen Delikt einsetzende. Estermann weist darauf hin, dass die Bundespolizei mit solchen Vorladungen ihre selbständigen Ermittlungskompetenzen umsetzt, über die sie seit Anfang Jahr verfügt. Tatsächlich sind es denn auch zwei Dinge, die beim Fall S. vorab auffallen.
1. Hinter dem Interesse des Staatsschutzes für S. steht jenes für die Organisation, in der er sich engagiert. Die „phase 1" zählt sich zur antikapitalistischen Linken, definiert ihren Aktionsradius ausserparlamentarisch und pflegt eine legale und offene Arbeitsweise. Ihre letzte grössere Aktivität bestand in einem kommunalen Referendum. Sie mag das Spiel von „guten und bösen DemonstrantInnen" nicht mitmachen und verweigerte daher stets sämtliche Distanzierungsübungen. Letztlich wegweisend ist aber das übergeordnete Interesse des Staatsschutzes für das gesamte Feld, das unter der Überschrift „Antiglobalisierungsbewegung" subsumiert wird. „Renards" Aussage, selbst in der „Attac" gebe es zweifelhafte Gestalten, weist just auf eine intensive Überwachung ebendieser Organisation hin.
2. Die Vorgehensweise, aus der Berner Polizeizentrale unbescholtene Bürger anzuschreiben und vorzuladen, ist erst durch die selbständigen Ermittlungskompetenzen des Bundes möglich geworden. Zuvor hätte dies von den Kantonen organisiert werden müssen. Die Tragweite der Zentralisierung zeigt sich daran, dass nun in einer konzentrierten Aktion landesweit Leute vorgeladen, ausgefragt und allenfalls als InformantInnen angeworben werden können. Ihnen und ihrem Umfeld wird angezeigt, dass sie sich in einem „gefährlichen Bereich" bewegen. Zum Zuge kommt eine Methodik, die man „integrative Einschüchterung" bezeichnen könnte. Der Staatsschützer „Renard" hat selber zu verstehen gegeben, dass neben S. noch eine Reihe weiterer Leute aus der „Antiglobalisierungsbewegung" von Vorladungen betroffen sind.